IKD
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| Interessengemeinschaft Kraftfahrender DESYaner e.V.

Nutzungsordnung Werkstatt

Nutzungsordnung der Selbsthilfewerkstatt

Interessengemeinschaft Kraftfahrender DESYaner e.V.

Nutzungsordnung der Selbsthilfewerkstatt

Nutzungsordnung der Selbsthilfewerkstatt als PDF zum Download

der Selbsthilfewerkstatt

(Fassung vom 01.06.2021)


1. Allgemeine Regeln

Die Selbsthilfewerkstatt dient der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Nutzung ist ausschließlich den Mitgliedern des IKD e.V. gestattet.
IKD führt keine Reparaturen und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durch. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, gegen Entgelt Reparaturen und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchzuführen. Eine gewerbsmäßige Nutzung ist verboten.
IKD berät seine Mitglieder in technischen Fragen und gibt im Rahmen seiner Vereinstätigkeit seinen Mitgliedern Hilfestellungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
In der Selbsthilfewerkstatt ist das Arbeiten unter Alkoholeinfluss verboten.
Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der Selbsthilfewerkstatt untersagt.
Die Nutzung der Einrichtungen der Selbsthilfewerkstatt geschieht auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt keine Haftung.

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2. Benutzung der Werkstatt

Arbeiten in den Hallen der Selbsthilfewerkstatt sind grundsätzlich nur zu den Öffnungszeiten erlaubt. Zu bestimmten Zeiten oder nach Absprache ist eine Aufsicht des Vereins vor Ort, die bei technischen Problemen beratend zur Verfügung steht.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Sollte Hilfe von Nicht-Mitgliedern in Anspruch genommen, so muss das Mitglied als verantwortliche Person stets zugegen sein.
Schweißarbeiten, ohne dass die Aufsicht zugegen ist, sind nur den Mitgliedern gestattet, die über eine entsprechende Schweißerfahrung verfügen.
Die Gerätschaften und das Werkzeug sind pfleglich zu behandeln. Die benutzte Halle ist ordentlich und gereinigt zu hinterlassen.
Schäden an den Einrichtungen, Gerätschaften und Werkzeugen, die bei der Nutzung der Selbsthilfewerkstatt entstehen, sind der Aufsicht sofort mündlich und der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich unverzüglich anzuzeigen.

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3. Sicherheit

Die Benutzung der Einrichtungen der Selbsthilfewerkstatt ist den Mitgliedern erst nach erfolgter Unterweisung gestattet.
Neumitglieder sowie Mitglieder, die die Selbsthilfewerkstatt längere Zeit nicht genutzt haben (über ein Jahr) erhalten eine Unterweisung vom Aufsichtspersonal.
Die ausgehängten Sicherheitsregeln und Betriebsanweisungen sind vor Arbeitsaufnahme zu lesen und strikt zu befolgen.

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4. Öffnungszeiten, Zugangsregelung und Raumbuchung

Die Werkstatt kann täglich von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr genutzt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Nutzung der Einrichtungen verboten.
Die Schlüsselausgabe erfolgt durch die Pförtner am DESY Haupteingang. Die Pförtner überprüfen die Mitgliedschaft und damit die Zugangsberechtigung anhand der vorliegenden Mitgliederliste. Auf Nachfrage müssen die Mitglieder sich durch einen Pass, Ausweis oder Führerschein ausweisen.
In der Werkstatt liegt je ein Terminbuch für die Reparaturhallen aus. Die Buchung erfolgt durch den Eintrag in die Terminbücher. Sollte ein Mitglied 30 Minuten nach der Reservierung nicht erschienen sein, verfällt die Buchung.

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5. Fahrradreparatur

In der Werkstatt befindet sich ein Fahrrad-Reparaturplatz. Es gelten die Öffnungszeiten und die Zugangsregelung gemäß Abschnitt 4. Den Schlüssel für den Fahrrad-Werkzeugschrank erhalten die Mitglieder von den Pförtnern.

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6. Werkzeug

IKD hält für seine Mitglieder Werkzeuge bereit.
Eine Liste der verfügbaren Werkzeuge liegt in der Werkstatt aus. Spezialwerkzeuge, die einer Einweisung bedürfen, sind in separaten Schränken verschlossen. Deren Aus- und Rückgabe erfolgt über die Werkstattbetreuer. Benutzte Werkzeuge sind nach Gebrauch umgehend zurückzugeben bzw. in den dafür vorgesehenen Werkzeugschränken wieder zu verschließen.

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7. Waschhalle

In der Waschhalle befindet sich eine Hochdruck-Waschanlage. Für die Benutzung der Waschanlage wird eine Waschmarke benötigt, die in der Geschäftsstelle gekauft werden kann.

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8. Reinigung

Nach dem Benutzen sind die Hallen zu reinigen. Ölverunreinigungen sind entweder aufzuwischen oder abzustreuen. Ölbindemittel werden von IKD e.V. bereitgestellt. Die korrekte Benutzung und Entsorgung ist der Betriebsanweisung zu entnehmen.

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9. Entsorgung

Zum Entsorgen von Altöl, Kühlwasser und Bremsflüssigkeiten sind entsprechende Behältnisse bereitgestellt. Zur Durchführung von Ölwechseln sollte der bereitgestellte Altölaufnehmer verwendet werden. Vor Benutzung ist dessen Füllstand zu prüfen und gegebenenfalls über den Anschluss in der Halle von Hebebühne 2 zunächst zu entleeren.

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10. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung

Verstößt ein Mitglied gegen die Nutzungsordnung, kann dies je nach Schwere des Verstoßes zum Ausschluss führen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.